Arbeiten, die von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden
Hoheitliche Tätigkeiten
- Zerlegungsvermessungen
- Grenzfeststellungen
- Amtliche Lagepläne zum Bauantrag nach § 2 der BauVorlVO
- Erstellung von Planunterlagen für Bebauungspläne
- Gebäudevermessung nach Fertigstellung gem. § 7 Nds. Gesetz über das amtliche Vermessungswesen
- Bescheinigungen über die Bauausführungen (Abstände, Grundfläche, Höhenlage)
- Grenzbescheinigung zu Finanzierungszwecken
- Erstellung von Gutachten bei Grenzstreitigkeiten
Alle amtlichen Leistungen können auch bei den Katasterämtern zu identischen Gebühren
und Umsatzsteuersätzen beauftragt werden.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist berechtigt, diese Leistungen im gesamten
Bundesland Niedersachsen auszuführen.
Kostengrundlage ist die
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung.
Ingenieurtechnische Arbeiten
- Gebäudeabsteckungen vor Baubeginn
- Topografische Geländeaufnahmen
- Höhenmessungen (Nivellements)
- Absteckungen für Bauwerke jeglicher Art
- Bauwerksüberwachungen
- Massenermittlungen bei Baumaßnahmen
- Bestandspläne für Werksanlagen
- Einrichten von Maschinen nach Lage und Höhe
- Erstellen von Leitungsplänen
- Satellitengestützte Vermessung (GPS)
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